Modellflug im neuen EU-Regulativ. (Kurzfassung)
Kurzzusammenfassung jener Teile der EU-VO 2019 / 947 für unbemannte Luftfahrzeuge die am 31.12.2020 wirksam werden.
Registrierung | Kennzeichnung | Kenntnisnachweis
Mit 31.12.2020 tritt die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 für unbemannte Luftfahrzeuge (UA) in Kraft. Damit werden auch die nationalen gesetzlichen Regelungen zu dieser Verordnung für den Modellflug verbindlich.
Zuständig für die Registrierung und den Kenntnisnachweis ist die Austro Control GmbH. Fragen sind deshalb ausschließlich an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu richten - telefonisch unter 0043 51703 7111.
Nur aktive Piloten müssen sich registrieren und benötigen einen Kenntnisnachweis; d.h. unterstützende Mitglieder oder Mitglieder, die den Flugsport nicht mehr ausüben sind von der Registrierungspflicht und vom Kenntnisnachweis ausgenommen!
1) Die Registrierungspflicht
• Jeder Betreiber eines unbemannten Luftfahrzeuges – also auch ein Modellflugpilot – der in Österreich seinen Hauptwohnsitz hat, muss sich selbst bei der Austro Control GmbH. (ACG) registrieren. Das wird ab 31.12.2020 über die Internetseite www.dronespace.at möglich sein und EUR 31,20 kosten.
• Im Zuge der Registrierung (Name, Adresse, usw.) muss auch eine Polizzennummer für eine Haftpflichtversicherung eingegeben werden.
• Für Aero Club - Mitglieder ist das die Versicherungspolizze der Helvetia Versicherung AG – Polizzennummer: 400 112 3142. Diese ist allerdings nur dann gültig, wenn der Mitgliedsbeitrag des ÖAeC ordnungsgemäß bezahlt wurde.
• Die Registrierungsnummer wird per E-mail zugestellt und ist nicht ident mit der Mitgliedsnummer des ÖAeC. Das Mindestalter für die Registrierung beträgt 18 Jahre; für jüngere Piloten muss der Erziehungsberechtigte (oder eine andere Vertrauensperson) als Betreiber registriert werden.
• Die Registrierung ist innerhalb der europäischen Union für die Dauer von 3 Jahren gültig.
• Die Registrierungsbestätigung und der Versicherungsnachweis sind beim Flugbetrieb mitzuführen.
• Für die Korrektheit der personenspezifischen Daten ist der Betreiber verantwortlich.
2) Kennzeichnungspflicht
• Alle UA(-Flugmodelle) eines Betreibers müssen mit der Registrierungsnummer gekennzeichnet werden.
• Die genaue Ausführung der Beschriftung bleibt dem Betreiber überlassen!
3) Kenntnisnachweis
Jeder Betreiber / Pilot eines UA (Flugmodells) muss Mindestkenntnisse für deren Betrieb nachweisen können. Ab dem Alter von 16 Jahren ist deshalb auf www.dronespace.at ein Kenntnisnachweis abzulegen, der aus 40 Fragen besteht, die sich auf 9 Themen verteilen. Das dabei ausgestellte Zertifikat ist beim Flugbetrieb mitzuführen. Kosten dafür werden keine entstehen, allerdings hat der Kenntnisnachweis nur eine Gültigkeit von 5 Jahren und muss danach wieder aufgefrischt werden.
Jugendliche/Kinder unter 16 Jahren können keinen Kenntnisnachweis ablegen. Sie dürfen den Flugbetrieb nur unter Aufsicht einer mindestens 16-jährigen Person mit abgelegtem Kenntnisnachweis ausüben.
Flugbetrieb auf unseren Modellflugplätzen ab 31.12.2020 bis 31.12.2022
In den 2 Jahren der Übergangsfrist ändert sich am Flugbetrieb auf unseren Modellflugplätzen bis auf die erlaubte Flughöhe von 120 m (400 ft) nichts. Eine Ausnahme gibt es nur für jene 58 Modellflugplätze, die einen gültigen Bescheid zur Flughöhenüberschreitung auf 300 bis 500 m haben. In dieser Übergangszeit hat der ÖAeC das Bestreben bei möglichst viele Modellflugvereine die erlaubte Flughöhe wieder auf 150 m über Grund anzuheben.